vor kurzem kam der Brief, Stellung zum Auflagenbeschluss des Gerichts:...mit der Vernehmung der Zeugen...sind wir nicht einverstanden.Es ist schlichtweg unzumutbar, dass der Prozessbevolmächtigte der Beklagten in die Slowakei reisen soll, um dort unter Zuhilfenahme eines Dolmetschers seine prozessualen Rechte wahrzunehmen. Daruber hinaus würden dem Unterzeichner erhebliche Kosten erstehen, die zünächts vorgestreckt werden müssten...Ebenso unzumutbar ist es, dass der Unterzeichner für mehrere Tage
wegen einen solchen Beweisaufnahme kanzleiabwesend sein soll; der dadurch entstehende einkommensverlust wäre erhäblich.....
Das alles hat er locker der Zeugin am 3.11.08 zugemutet, die vergeblich angereist ist und gerne auch ein bis zwei Tage gewartet hätte.Nachdem aber durch ein Missverständniss der Termin am 3.11.08 aufgehoben wurde, hatte Dr. Ziegler plötzlich keine Zeit, bzw. verlangte die mindest Ladungsfrist. Zudem ist sie ist eine Polizeibeamtin in führenden Stellung.
Diese Prozess scheint dem Verteidiger besonders am Magen liegen! Oder glaubt er, dass die Menschen in der Slowakei weniger Rechte haben, als er.
Dabei braucht er überhaupt nicht reisen.Er kann seinen "erheblichen Verdienst " in der Kanzlei einstecken und auf das Resultat warten! So sehen es die EU Vorschriften vor. Es geht nur um Bezeugung, dass der Hund für mich gekauft wurde und nicht für meine minderjährige Tochter, die damals keinen Kontakt zum Vater hatte! Dabei hat sie selbst ausgesagt, dass ich dem Hund gekauft und bezahlt habe. Sie hat auch kein Geld gehabt! Ohne einen einzigen Beweis, mit Menschen verachtenden Argumentationen und Lügen wird einfach der Prozess verschleppt!